Musikunterricht ab 01.03.2021 wieder möglich

Musikunterricht ab 01.03.2021 wieder möglich

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Nicht nur Musikschulen, sondern auch Laienmusikvereine dürfen für ihre Mitglieder ab Montag wieder Einzelunterricht (kein Gruppenunterricht, musikalische Frühförderung o.ä.) unter Bedingungen in Präsenzform anbieten.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, kann Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform erteilt werden.

Das bestehende Hygienekonzept wurde um folgende, für Euch wichtige Maßnahmen ergänzt:

  • Für Schülerinnen und Schüler gilt FFP2-Maskenpflicht. Diese Pflicht entfällt nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt.

Wichtig: Für Kinder bis 6 Jahre gilt keine Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen, d.h. die müssen nur eine normale Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Zusätzlich gelten weiterhin die bekannten Regeln:

  • es ist nur Einzelunterricht möglich
  • der Schüler wird vom Lehrer an der Gebäudetür empfangen.
  • Zutritt wird lediglich dem Schüler gewährt, um den Personenverkehr im Vereinsheim zu minimieren.
  • es ist ein Abstand von 2m zwischen dem Schüler und dem Lehrer einzuhalten.
  • Im Gebäude besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Die Maske darf nur abgelegt werden, wenn dies für das Instrument notwendig ist.

 

Wir freuen uns, dass wir euch wieder persönlich begrüßen dürfen!